Universelle Zahlungsverkehrs-Lösungen
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Elektronische Lastschrift von jedem Ort aus: An jeder Kasse, am Buchungsterminal, im Internet

Rücklastschriften - Bearbeitung

Auch bei bester Risiko-Vorsorge kommt es zu Rücklastschriften, denn nicht jede Rücklastschrift ist automatisch unberechtigt.

Dennoch sind die meist vorkommenden Gründe

  • mangelnde Kontodeckung ("nicht bezahlt mangels Deckung")
  • Widerspruch
  • oder "Kontonummer falsch"

    Bei entsprechender Vertragsgestaltung übernimmt BÜNSCH die gesamte Bearbeitung aller Rücklastschriften für seine Kunden - entweder im Kundenauftrag oder - im Zusammenhang mit Factoring - für sich.

    Ein wesentliches Momentum dabei ist der so genannte "Hoffnungslauf", bei dem die Lastschriften erneut eingereicht werden. Das kann zu bemerkenswert positiven Resultaten führen.

    Bleibt hingegen diese Aktion ohne den gewünschten Erfolg, setzt unmittelbar das vorgerichtliche Mahnverfahren mit dem Versand der 1. und 2. Mahnung an den Kontoinhaber ein.

    Bei Nichtbezahlung der angemahnten Beträge kann evtl. die Durchführung eines Telefoninkassos sinnvoll sein - das wird je nach Einzelfall entschieden.

    Bleiben diese Maßnahmen ohne Erfolg, so erfolgt je nach Sachlage die Ermittlung der aktuellen Schuldneranschrift bei unzustellbaren Mahnungen, bzw. die Erstattung von Strafanzeigen bei Gläubigerentzug.

    BÜNSCH übernimmt dabei die Erledigung des gesamten Schriftwechsels mit dem Schuldner (Teilzahlungsvereinbarungen, Stundungen, Verhandlung mit Schuldnerberatungsstellen, etc.)

    In Fällen, wo es erforderlich und wirtschaftlich geboten ist folgt dann als nächste Eskalationsstufe das gerichtliche Mahnverfahren und/oder die Strafanzeige. Eine Weitergabe oder Übergabe der nicht bezahlten Vorgänge an ein externes Unternehmen oder an einen Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, da alle Kompetenzen und Rechte innerhalb der BÜNSCH Gruppe vorhanden sind, um ein gerichtliches Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahrens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Höhe der Forderung und Negativmerkmale des Karteninhabers) einzuleiten.

    Je nach Absprache werden BÜNSCH Kunden auf jeder Prozess- und Eskaltionsstufe umfasssend über den Sachstand informiert und erhalten so z.B. Informationen über

  • erfolgte Zahlungen auf Mahnungen (Gutschrift über Warenwert, plus Bankspesen aus erster Rückbelastung)
  • Zusatzinformationen bei Einstellungen
  • Rückrechnung von Gutschriften

    Für den BÜNSCH Kunden ist die Bearbeitung in der Regel kostenneutral, da nach der jetzigen Gesetzeslage die Kosten und Gebühren beim Schuldner anfallen. Dazu zählen die Bearbeitungs- und weitere Gebühren wie Bankspesen und eventuell anfallende Auskunftsgebühren. Beim gerichtlichen Mahnverfahren werden Gerichts- und Anwaltskosten in Rechnung gestellt.

     

    Über den BÜNSCH Rücklastschriften-Service - sowohl als eigenständige Dienstleistung wie auch im Rahmen der BeLV Bezahlplattform / Lastschriftverfahren informieren wir Sie gerne im Detail.
    Fragen Sie einfach danach.
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