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Verhalten bei Rücklastschriften



Sie haben von der Firma BÜNSCH eine Mahnung auf Grund einer Rücklastschrift erhalten haben?

Dann möchten wir Ihnen helfen, wie Sie jetzt am besten damit umgehen.

Warum haben wir Ihnen die Mahnung geschickt?

Die Firma BÜNSCH wickelt für den Händler, bei dem Sie eingekauft haben, die Bezahlung mit der ec-Karte / elektronische Lastschrift ab. Wir handeln also im Auftrag des Händlers / der Firma, bei der Sie eingekauft haben.

Rücklastschrift - was bedeutet das?

Sie haben bei Ihrem Einkauf mit einer ec-Karte und Unterschrift (Lastschrift) bezahlt. Nun kann es vorkommen, dass diese Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst worden ist.

Mögliche Gründe hierfür sind unter anderem: Sie haben zum Zeitpunkt Ihres Einkaufs nicht genügend Geld auf dem Konto. Oder Sie haben Ihr Konto inzwischen aufgelöst.

Ihre Bank veranlasst dann die Rückgabe der Lastschrift an den Händler, der ja nun kein Geld für Ihren Einkauf erhalten hat. Durch die zurückgebuchte Lastschrift entstehen sogar noch zusätzliche Bankspesen von allen beteiligten Banken. Diese Kosten entstehen ebenfalls zunächst einmal dem Händler. Der aber hat Anspruch darauf, daß die Kosten ersetzt werden - von Ihnen.

Was soll ich jetzt tun?

Ihnen ist klar, dass Sie zahlungspflichtig sind. Für Sie werden jetzt die Kosten für den Einkauf, die Bankspesen sowie die Mahnkosten der Firma BÜNSCH fällig.

Am besten gleich überweisen:
Bank: Deutsche Bank Hamburg
Konto.Nr. 011 66 16 00
BLZ 200 700 00
Nicht vergessen: Als Verwendungszweck Ihre Vorgangs-Nummer oder Kontonummer angeben! Die Vorgangs-Nummer entnehmen Sie unserer Mahnung: im Briefkopf oben rechts.

Ich habe das nicht verstanden

Was bedeutet das: Die Firma BÜNSCH hat bei mir abgebucht/eingezogen?
Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Ihr/e zuletzt getätigte/n Einkauf/Einkäufe wurde/n von Ihrer Bank zurückgebucht. Bei wem Sie eingekauft haben und wann, entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug, bzw. unserem Lastschrift-Einzugstext.

Aber ich habe bereits überwiesen!

Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge, ob die Überweisung auch tatsächlich von Ihrer Bank ausgeführt wurde. Senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges, der die Überweisung (Empfänger und Bankverbindung) nachweist. Wir erstatten Ihnen dann die Überzahlung nach Prüfung des Sachverhaltes.

Bei Barzahlung oder Warenrückgabe benötigen wir auf jeden Fall immer die Nachweise.

Für weitere Fragen rufen Sie uns einfach an, halten Sie hierzu bitte Ihre Kontonummer bereit. Die richtige Telefonnummer für Ihren Anruf ist diese hier:

040 - 606 89 111


Aber soviel Geld habe ich doch nicht ausgegeben - was sind das für Gebühren?

Auf unserer Mahnung finden Sie einen höheren Betrag als bei Ihrem Einkauf. Das kommt daher, weil inzwischen einige Gebühren und Kosten entstanden sind. Schauen Sie sich die einzelnen Positionen bitte genau an:

Das Lastschriftverfahren mit der ec-Karte und Unterschrift ist für Sie kostenlos. Dies gilt allerdings nur für den Normalfall, dass die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung von der Bank des Kontoinhabers eingelöst wird und somit die Zahlungsabwicklung automatisiert auf elektronischem Weg erfolgen kann. Bei Nichteinlösung entsteht dagegen für die Bearbeitung jeder einzelnen Rücklastschrift erheblicher zusätzlicher Aufwand, wie:

  • Bankspesen, die von den beteiligten Banken für die Rückbuchung der Lastschrift berechnet wurden. (Es ist zwar richtig, dass die Banken den Kontoinhabern keine Bankspesen in Rechnung stellen dürfen (BGH-Urteil mit AZ XI 5/97 und 296/96, XI ZR 245/01), diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf das Vertragsverhältnis Kunde und Bank – nicht aber Bank zum Lastschrifteinreicher.)
  • Unsere Bearbeitungsgebühren, die für die Bearbeitung der Rücklastschrift, für den erneuten Versuch einer Abbuchung, sowie der Zahlungsaufforderung/Mahnung entstanden sind.
  • Eine Auskunftsgebühr, die uns Ihre Bank für die Herausgabe Ihrer Adresse berechnet hat. (Bei einer ec-Karten-Transaktion, Einkauf mit ec-Karte, werden von der Karte nur die Kontonummer, Bankleitzahl und Betrag in das Terminal bzw. Kasse gespeichert.)

Ich wollte einkaufen, aber man sagte mir, meine Karte sei gesperrt?

Ihre Karte ist solange für weitere Einkäufe gesperrt, bis Sie alle rückständigen Zahlungen geleistet haben. Und auch dann müssen wir noch eventuelle, weitere Rückbelastungen abwarten. Es kann also durchaus vorkommen, daß Ihre Karte erst nach Ablauf von 6 Wochen zum erneuten Lastschrifteinzug freigegeben wird.

Hilfe - meine Karte wurde gestohlen und dann mißbräuchlich benutzt!

In diesem Fall senden Sie uns bitte eine Kopie der Mitteilung Ihrer Bank zur Sperre Ihrer ec-Karte, sowie eine Kopie der Anzeige der Polizei.
Und bitte lesen Sie, was zu beachten ist, um solchen Dingen vorzubeugen:
Sicherheits-Tipps






 


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